Beschlussvorschlag:
Im Netz der Stadtbus Goslar GmbH werden im Bereich von gut frequentierten Haltestellen Vorverkaufsstellen eingerichtet. Den Vorverkauf von Fahrscheinen übernehmen ansässige Geschäftsbetriebe.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Goslar initiiert einen verkehrspolitischen Workshop. Der Workshop soll eine verkehrspolitische Zielkonzeption (Leitlinie) für die zukünftige Verkehrspolitik in der Stadt Goslar entwickeln. Ziele des Klimaschutzes sind im Besonderen zu berück-sichtigen.
Beschlussvorschlag:
In den Sitzungsvorlagen des Rates der Stadt Goslar werden zukünftig die Auswirkungen der Vorlage auf das Klima gesondert und in Textfassung bewertet. Dazu wird in der Begründung der Sitzungsvorlagen der Punkt ‚Klimaschutz’ aufgenommen und von der Verwaltung bewertet. Ausgenommen sind Vorlagen die erkennbar keine Auswirkungen auf das Klima haben (wie z. B. Geschäftsberichte, Widmungen etc.)
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt Goslar beschließt die Einführung eines Sozialtickets für den öffentlichen Personennahverkehr.
- Das Sozialticket wird als Monatskarte für Leistungsbezieher*innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II, von laufenden Leistungen nach dem SGB XII, dem AsylbLG sowie von laufender ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) gelten. Zu prüfen ist, inwiefern eine Ausdehnung auf Personen mitgeringem Einkommen, Einkommenslose und Erwerbsunfähige ohne Leistungsbezug möglich ist.
- Der Preis für das Sozialticket muss sich an dem im ALG II – Regelsatz für Mobilität (ÖPNV) vorgesehenen Budget orientieren und sollte als gleitendes Monatsticket nicht mehr als 15,00 Euro kosten. Kinder und Jugendliche im Alter vom 6. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (bei direkter oder elternbezogener Berechtigung) sollten den halben Preis des Sozialtickets entrichten.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Goslar führt jährlich eine Messe für Senior*innen durch. Im Rahmen der Messe wird Ausstellern die Möglichkeit gegeben ihr spezielles Angebot an Senior*innen darzustellen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Goslar überprüft die Hin- und Rückfahrten von bzw. zur Adolf-Grimme-Gesamtschule, einschließlich einer Optimierung der Anschlussverbindungen, mit dem Ziel die Fahrzeiten zu verkürzen. Erforderliche Umstiege sind auf Haltestellen zu konzentrieren, die über eine ausreichende Infrastruktur (z.B. Wetterschutz) verfügen.
Änderungsantrag zum Stellenplan 2019 der Stadt Goslar
Sitzungsvorlage Nr. 2018/288
hier: Fachbereichsübergreifende Seniorenpolitik
Beschlussvorschlag:
Die Stelle ‚Projektsteuerung Soziale Entwicklungsprozesse’ ist als 1,0 VZÄ im
Stellenplan 2019, angesiedelt im Bereich der Verwaltungsleitung, aufzunehmen.
Betreff:
Änderungsanträge zum Haushaltsplan 2019 und HH-Begleitanträge der Ratsfraktion DIE LINKE
Sitzungsvorlage 2018-307
Betreff:
Änderungsanträge zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke Goslar für das Wirtschaftsjahr 2019
Sitzungsvorlage Nr. 2018/332
- zur Sitzung Betriebsausschuss Stadtwerke Goslar am 28.11.2018
Beschlussvorschläge:
- Vermögensplan (3.1)
Die Abführung an den Kernhaushalt der Stadt Goslar wird auf 200.000 Euro reduziert.
Die Einstellung für Rücklagen wird auf 333.100 Euro erhöht.
- Die Abschreibungsfristen auf Sachanlagen werden zeitnah überprüft und dem tatsächlichen Vermögensverbrauch angepasst.
- Dem VfL Oker, Sparte Freibad Oker, wird ein einmaliger Zuschuss zur Beschaffung einer automatisierten Anlage zur Prüfung der Wasserqualität in Höhe von 12.000 Euro gewährt.
- Der jährliche Zuschuss für den VfL Oker, Sparte Freibad, wird von 27.000 Euro
Auf 30.000 Euro/Jährlich erhöht.
Betreff:
Verordnung über Sperrzeiten in Spielhallen (SperrzeitVO)
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 1 der Verordnung über die Sperrzeiten für Spielhallen (SperrzeitVO) gilt die Sperrzeit von 00.00 Uhr und endet um 06.00 Uhr.
Ausnahmen nach § 2 der SperrzeitVO werden in der Stadt Goslar NICHT zugelassen.
Begründung:
In Beantwortung einer Ratsanfrage unserer Fraktion hat die Verwaltung mitgeteilt, dass in der Stadt Goslar die Sperrzeit für Spielhallen selbst in bewohnten Gebäuden auf Antrag gänzlich aufgehoben wird. Die Erlaubnisse werden halbjährlich ausgesprochen, so dass eine kurzfristige Umsetzung des o.a.
Ratsantrages möglich ist.
Öffnung der städtischen Freibäder
Beschlussvorschlag:
Die städtischen Freibäder werden ab der Badesaison 2019 zu verlässlichen Zeiten geöffnet.
Es ist sicherzustellen, dass die Freibäder von Mitte Mai bis Mitte September geöffnet werden bzw. bleiben.
Änderungsantrag zur Sitzungsvorlage 2018-162
Vorbereitender Grundsatzbeschluss über die Planung einer neuen Kindertagesstätte im Stadtteil Georgenberg und Beschluss über die künftige Trägerschaft.
Beschlussvorschlag:
Ziffer 1. bis Ziffer 3. c) bleiben bestehen.
Ziffer 3. d) –neu-
Die Trägerschaft der neu zu errichtenden, sechsgruppigen Kindertagesstätte
Übernimmt die Stadt Goslar.
(Ziffer 3. d) und e) –alt- entfallen)
Begründung:
Die Voraussetzungen zur Übernahme einer Trägerschaft durch Dritte haben sich deutlich verändert.
So ist die Einbringung in finanzieller Hinsicht weitgehend weggefallen. Zudem lassen sich in städtischer Trägerschaft Synergien, wie etwa bei Vertretungsregelungen, nutzen.
Die Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher sollten in allen Kindertagesstätten, unabhängig der
Trägerschaft, in gleicher Höhe erfolgen.
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Anträge der Ratsfraktion DIE LINKE, M. Ohse und R. Wohltmann, Mitte: Fraktionsgeschäftsführerin P. Stolzenburg

Die Ratsfraktion unserer Partei DIE LINKE begrüßt den vorliegenden Antrag der Stadtverwaltung, das Vergabeverfahren zur beabsichtigen Teilprivatisierung des Betriebshofs zu beenden, weil eine solche Teilprivatisierung nicht wirtschaftlich wäre. Wir halten sie außerdem für unsozial und nicht zukunftsfähig, weil dann mit weniger Personal und schlechter bezahlten neu Eingestellten gearbeitet werden sollte.
Durch städtische Investitionen und verstärkte Leitung eines zu gründenden Eigenbetriebs halten wir eine kommunalen Lösung für richtig.
Wir hoffen und gehen auch davon aus, dass diese Entscheidung auf der Ratssitzung am 6. Februar 2018 eine deutliche Mehrheit findet.
Der Punkt 3. Der SV 2017/370 wird gestrichen.
Begründung:
Der Prüfauftrag in Punkt 3 ist ersatzlos zu streichen, weil die Beauftragung des Oberbürgermeisters in Punkt 2, den notwendigen Restrukturierungsprozess des Bauhofes vorzunehmen und dem Rat einen Vorschlag bis zum 30. Juni 2018 vorzulegen, umfassend ist.